Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROLOGS Handelsgeselschaft mbH

§ 1 Anwendungsbereiche und Vertragsabschluss

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer aktuell gültigen Fassung.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn sie wurden von PROLOGS schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ohne beiderseitige schriftliche Bestätigung nicht bindend.

1.3 Alle Produkte, die von PROLOGS vertrieben werden, sind ausschließlich für den gewerblichen Einsatz vorgesehen. Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, und sonstige Körperschaften werden ebenfalls als gewerblicher Einsatz betrachtet. Es werden keine Vertragsabschlüsse mit Privatpersonen gemacht.

1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch PROLOGS zustande oder spätestens durch die Versendung der Ware an den Kunden.

§ 2 Bestellungen

2.1 Die Angebotsgültigkeit betragt, sofern nicht anders angegeben, zwei Monate.

2.2 Durch die Bestellung verlangt der Kunde ausdrücklich die Übersendung der Ware oder die Durchführung einer Dienstleistung. Jede Bestellung ist im Sinne des Unternehmensrecht zwischen zwei Firmen zu betrachten.

2.3 Alle auf unserer Webseite und unseren sonstigen Dokumenten erscheinenden Abbildungen und Leistungsangaben sind nur soweit verbindlich, wie sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die Firma PROLOGS behält sich das Recht einer Produktänderung vor, sofern der ursprüngliche Verwendungszweck davon unberührt bleibt. Der Kunde ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Produkte allein und selbst verantwortlich.

2.4 Sollte sich die Beschaffungskosten nach Vertragsabschluss erhöhen (Anhebung der Herstellerpreise, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler, …), behalten wir uns vor, den Kaufpreis anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Lieferfrist

3.1 Die Standardlieferzeit betragt 1 bis 2 Wochen. Je nach Aufwand oder Beschaffungsmöglichkeiten der Komponenten, behält sich PROLOGS das Recht vor die Lieferzeit auf mehrere Wochen zu verlängern. Der Kunde wird in jedem Fall von einer eventuellen Lieferzeitverlängerung benachrichtigt.

3.2 Die Lieferfrist beginnt immer mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Sie gilt als eingehalten, wenn der Artikel vor Fristablauf abgesandt wird. Sie ist nur rechtsgültig wenn sie in schriftlicher Form erfolgt. Bei vorsätzlicher oder selbst verschuldeter Fristüberschreitung kann der Kunde schriftlich einen Vertragsrücktritt beantragen und im Falle einer fortdauernden Nicht-Lieferung nach einer angemessenen Frist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen, sofern sie nicht durch die Bestimmung der Teillieferungen (§3.5) erfasst werden, werden dann zurückerstattet.

3.3 Jegliche durch den Kunden direkt oder indirekt hervorgerufene Verzögerungen und Lieferzeitverlängerungen gehen zu lasten des Kunden. Unsere Lieferfristen werden in diesem Fall entsprechend angepasst oder verlängert. Eventuelle Mehrkosten die unsererseits durch diese Verzögerung anfallen, können dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

3.4 Die Firma PROLOGS übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sofern ein Handels-Produkt von PROLOGS nicht oder nicht rechtzeitig beschafft werden kann, behalten wir uns ein Rücktrittrecht von dem Vertrag vor. Der Kunde wird in diesem Falle unverzüglich informiert, eventuelle geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

3.5 Teillieferungen, sofern sie keinen gravierenden Nachteil für den Kunden erkennen lassen sind möglich und sind zahlungsverpflichtend.

3.6 Sofern der Kunde keine ausdrückliche Weisung gibt, behalten wir uns das Recht vor die wirtschaftlich beste Versandart zu wählen.

§ 4: Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne der aktuell gültigen MwSt und ohne Versand.

4.2 Sofern auf dem Angebot oder der Rechnung nicht anders vermerkt ist der Rechnungsbetrag sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

4.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der aktuellen Dispo-Zinsen unserer Hausbank zu erheben.

4.4 Im Falle einer Nicht-Abnahme der Ware behalten wir uns das Recht vor, entweder auf der Abnahme zu bestehen, oder auf einer pauschalen Schadens- und Aufwandsentschädigung von 25% des Kaufpreises zu bestehen. Wenn der durch die Nicht-Abnahme entstandene wirtschaftliche Schaden nachweislich höher ist, so behalten wir uns vor einen Betrag in Höhe dieses nachweisbaren Schadens zu verlangen.

4.5 Eine Zahlungszurückbehaltung oder eine Anrechnung ist generell ausgeschlossen, es sei denn sie wurden von uns anerkannt oder beruht auf einer rechtskräftigen Feststellung durch ein Gericht.

§ 5: Eigentumsvorbehalt

5.1 Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma PROLOGS.

§ 6: Gewährleistung, Schadensersatz- und Haftungsbeschränkungen

6.1 Auf alle Produkte gewähren wir eine fehlerfreie Funktion für die Dauer von 2 Jahren ab Rechnungsdatum. Diese Gewährleistung gilt nicht für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei unsachgemäßer Nutzung der Produkte.

6.2 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Kunde Reparaturen oder Produkänderungen, ohne vorherige Genehmigung selbständig vornimmt.

6.3 Falls eine Ersatzlieferung oder eine Beseitigung der Mängel nach zweimaliger Nachbesserung immer noch keine einwandfreie Funktion erlaubt, bleibt es dem Kunden offen, entweder vom Kauf zurückzutreten, oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Bei Kaufrücktritt kann ein Erstattungsnachlass in Zusammenhang mit der Nutzungsdauer einbehalten werden.

6.4 Jegliche weiterführenden Ansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Insbesondere Sekundärschäden, wie Projekthaftung, Verdienstausfall, usw. werden auf maximal den Kaufpreis des Produktes begrenzt.

§ 7 Verwendungsbedingungen

7.1 Alle von PROLOGS vertriebenen Geräte und Produkte haben keine Zulassung für den Einsatz in sicherheitskritischen Systemen und Anwendungen, bei denen aus einer Fehlfunktion Personen- oder Sachschäden resultieren können. Kommen diese Produkte dennoch in sicherheitsrelevanten Systemen zum Einsatz, so trägt der Käufer die volle und alleinige Verantwortung für diese Verwendung.

7.2 Bei Einsatz der Geräte in Steuerungsanlagen (z.B. Pumpensteuerung, …) ist der Kunde verpflichtet eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung zu installieren, die die Anlage im Falle eines Geräteausfalls oder eines sonstigen Fehlverhaltens in einem sicheren Zustand belässt (z.B. Trockenlaufschutz bei Pumpen, …).

§ 8 Artikel aus unserem erweiterten Sortiment

8.1 Alle Produkte die nicht direkt ab Lager lieferbar sind (kundenspezifische Produkte, Sonderbeschaffungen aus dem Portfolio von Partnerfirmen, …) sind von der Rückgabe generell ausgeschlossen. Diese Regelung betrifft ausdrücklich nicht den Gewährleistungsfall, wie er in §6.3 beschrieben wurde.

§ 9 Gerichtsstand, Verschiedenes

9.1 Gerichtsstand ist Freiburg im Br.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Als Ersatz für die ungültige Bestimmung wird von beiden Vertragspartner, soweit möglich, eine neue Bestimmung eingesetzt, die der alten am nächsten kommt.

PROLOGS Handelsgesellschaft mbH

Wendlingerstr. 29 79111 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 (0)761 6814753 Email info@prologs.eu

Webseite: www.prologs-umweltmesstechnik.de

Amtsgericht: Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB Nr 7132

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 227753872

Geschäftsführer: Herr Manfred Häfner